Aufgrund eines laufenden Inhaberwechsels des Rufzeichens DM0MAX ist dieser in der Rufzeichenabfrage der BNetzA momentan nicht auffindbar. Da für einige Frequenzbänder die Genehmigung der Primärnutzer eingeholt werden muss, verzögert sich der Prozess.
Unabhängig davon kann und darf die Relaisfunkstelle weiter betrieben werden.
Ein Schreiben der BNetzA liegt vor:


